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Allgemeines über die Berufsfeuerwehr |
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Dienstag, 20. März 2007 |
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"Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit."
Mit diesem Satz beginnt das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg. Es scheint uns wichtig, auf diesen Umstand hinzuweisen. Bei unserer täglichen Arbeit erleben wir häufig einen sehr wenig ausgeprägten Kenntnisstand über die Struktur der Gemeindefeuerwehr.
Die Feuerwehr ist, wie bereits erwähnt, eine Einrichtung der Gemeinde.
Bei Städten über 150.000 Einwohnern muß in Baden-Württemberg eine
Berufsfeuerwehr aufgestellt werden. Die Abteilung 'Berufsfeuerwehr' ist
somit ein Teil der Gemeindefeuerwehr.
Die Leitung der Gemeindefeuerwehr hat, wie in allen Gemeinden, der
Feuerwehrkommandant, welcher in Mannheim laut Satzung gleichzeitig der
Leiter der Berufsfeuerwehr ist.
Die Abteilung 'Berufsfeuerwehr' wird als Amt 37 innerhalb der
Stadtverwaltung geführt. Die offizielle Bezeichnung lautet Amt 37 -
Feuerwehr und Katastrophenschutz.
Der Name 'Branddirektion Mannheim' wurde in früheren Jahren verwendet.
Die Umbenennung erfolgte zu Beginn der siebziger Jahre im Rahmen einer
Strukturreform der Stadtverwaltung.
Organigramm Amt 37 - Feuerwehr und Katastrophenschutz:
- Amtsleitung
Leitender Branddirektor
Dipl. Ing. (FH) Thomas Schmitt
- Personalrat
- Stabsstelle FF / WF
Brandamtmann Hans Wasserbäch
- Abteilung 37.0 Verwaltung/Zivil und Katastrophenschutz
Stadtoberamtsrat Klaus Handermann
- Abteilung 37.1 Feuerwehreinsatz- und Personalplanung
Branddirektor Dipl. Chem. Karlheinz Gremm
- Abteilung 37.2 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
Oberbrandrat Dipl.Ing.(FH) K.-H. Falkenhainer
- Abteilung 37.3 Technik
Brandrat Bernhard Kunkel
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 3. August 2008 )
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