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Über die Werk- und Betriebsfeuerwehr PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 6. März 2007
logo_akwfDurch die fortschreitende Industrialisierung und den Zusammenschluss zu Großbetrieben, kam es im Zeitraum ab ca. 1850 durch vorausschauende Unternehmer, welche ihre Industriebetriebe natürlich auch gegen Brandgefahren schützen wollten, zur Gründung der ersten Fabrik-, Betriebs,- und Werkfeuerwehren in Deutschland.

Werkfeuerwehren sind von der Aufsichtsbehörde anerkannte betriebliche Einrichtungen zur Gefahrenabwehr. Sie übernehmen auch Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes in den Betrieben.

Um die Anerkennung durch eine Aufsichtsbehörde als Werkfeuerwehr zu erhalten, müssen eine Reihe von landesrechtlichen und betriebsspezifischen Anforderungen im Rahmen von Einsatzstärke und Verfügbarkeit, Ausbildung, Ausrüstung und Organisation erfüllt werden.
Darüber hinaus ist die Aufsichtsbehörde berechtigt, jederzeit die Einhaltung dieser Anforderungen zu überprüfen.

Im Unterschied hierzu brauchen die Betreiber von Betriebsfeuerwehren in den meisten Fällen keine Rücksicht auf derartige Auflagen zu nehmen. Sie entscheiden alleine über den quantitativen und qualitativen Umfang der Ausstattung.

Die Funktion einer Betriebsfeuerwehr zu definieren ist aus diesen Gründen auch fast unmöglich. Alleine der Betreiber entscheidet über das Aufgabenspektrum. Im Normalfall sind es betriebliche Einrichtungen, die dazu dienen, Spitzenrisiken des Betriebes innerhalb der üblichen Arbeitszeit, also nicht rund um die Uhr und nicht an arbeitsfreien Tagen, abzudecken.

Keinesfalls darf der Begriff Betriebsfeuerwehr deklassierend verstanden werden. Es gibt verschiedene Einrichtungen dieser Art, die sowohl vom Personalbestand als auch von der gerätetechnischen Ausstattung mit Werkfeuerwehren durchaus vergleichbar sind.