| Über die Werk- und Betriebsfeuerwehr |
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| Dienstag, 6. März 2007 | |
Durch die fortschreitende
Industrialisierung und den Zusammenschluss zu Großbetrieben,
kam es im Zeitraum ab ca. 1850 durch vorausschauende
Unternehmer, welche ihre Industriebetriebe natürlich
auch gegen Brandgefahren schützen wollten, zur
Gründung der ersten Fabrik-, Betriebs,- und Werkfeuerwehren
in Deutschland.
Werkfeuerwehren sind von der Aufsichtsbehörde anerkannte betriebliche Einrichtungen zur Gefahrenabwehr. Sie übernehmen auch Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes in den Betrieben.
Um die Anerkennung durch eine Aufsichtsbehörde
als Werkfeuerwehr zu erhalten, müssen eine Reihe
von landesrechtlichen und betriebsspezifischen Anforderungen
im Rahmen von Einsatzstärke und Verfügbarkeit,
Ausbildung, Ausrüstung und Organisation erfüllt
werden. Im Unterschied hierzu brauchen die Betreiber von Betriebsfeuerwehren in den meisten Fällen keine Rücksicht auf derartige Auflagen zu nehmen. Sie entscheiden alleine über den quantitativen und qualitativen Umfang der Ausstattung. Die Funktion einer Betriebsfeuerwehr zu definieren ist aus diesen Gründen auch fast unmöglich. Alleine der Betreiber entscheidet über das Aufgabenspektrum. Im Normalfall sind es betriebliche Einrichtungen, die dazu dienen, Spitzenrisiken des Betriebes innerhalb der üblichen Arbeitszeit, also nicht rund um die Uhr und nicht an arbeitsfreien Tagen, abzudecken. Keinesfalls darf der Begriff Betriebsfeuerwehr deklassierend verstanden werden. Es gibt verschiedene Einrichtungen dieser Art, die sowohl vom Personalbestand als auch von der gerätetechnischen Ausstattung mit Werkfeuerwehren durchaus vergleichbar sind. |





Werkfeuerwehr 


Durch die fortschreitende
Industrialisierung und den Zusammenschluss zu Großbetrieben,
kam es im Zeitraum ab ca. 1850 durch vorausschauende
Unternehmer, welche ihre Industriebetriebe natürlich
auch gegen Brandgefahren schützen wollten, zur
Gründung der ersten Fabrik-, Betriebs,- und Werkfeuerwehren
in Deutschland.